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MIETRECHT

Mietrecht

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Koschella die rechtlichen Interessen von Vermietern, Hausverwaltungen und Mietverwaltern umfassend in allen Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Vom individuell entworfenen Gewerbe- oder Wohnraum-Mietvertrag bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses ist Fachanwalt Koschella für Sie da. Somit gehört nicht nur der Entwurf, sondern auch die Prüfung, der Abschluss, die Aktualisierung von Mietverträgen, aber auch der Forderungseinzug von Mietrückständen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Zudem fertig Rechtanwalt Koschella für Sie einvernehmliche Mieterhöhungen aber auch einseitige Mieterhöhungsverlangen aufgrund von Modernisierungen oder der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete mit ggfs. gerichtlicher Durchsetzung.

Angelegenheiten von Kündigungen im Wohnraum- und Gewerbemietrecht betreut Fachanwalt Koschella von der Fertigung und Durchsetzung von Abmahnungen wegen Zahlungsverzugs oder vertragswidrigen Verhaltens bis hin zur Einreichung der Räumungsklage mit anschließender Zwangsvollstreckung oder der einvernehmlichen Abwicklung des Mietverhältnisses.

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragskündigungen und vorzeitiger Auszug des Mieters
  • Abwicklung des Mietverhältnisses
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution
  • Mängel, Mietminderung, Schadensersatz
  • Bauliche Veränderungen und Rückbauten
  • Untermiete
  • unerlaubte Tierhaltung
  • Störung des Hausfriedens
  • Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
  • Neben- u. Betriebskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Beitreibung von Mietrückständen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Räumungen u. Räumungsvollstreckung