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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Koschella sowohl Verwalter, als auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümern sowie den einzelnen Wohnungseigentümer zu Folgendem:

  • Fragen zur Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, des Verwalters und des Verwaltungsbeirates
  • Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
  • Abgrenzungsfragen bei baulichen Veränderungen / Ordnungsgemäße Instandhaltung (Luxussanierung/Modernisierung etc.)
  • Ordnungsgemäße Verwaltung
  • Beitreibung von Hausgeldern
  • Instandhaltungsrücklage
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Sonderumlagen
  • Anteilige Kostentragungspflicht (Verteilungsschlüssel)
  • Entzug des Wohnungseigentums